Abgerechnet wird stets für das Vorjahr

Energiepreisbremse, Mehrwertsteuer-Senkung und Dezemberhilfe wirken preisdämpfend

Derzeit verschickt die LWB die Schreiben zur Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlungen ab Januar 2023. Damit sollen die Haushalte vor hohen Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 - die 2024 erstellt wird – bewahrt werden, denn abgerechnet wird stets für das Vorjahr.

Für das laufende Kalenderjahr sind die LWB Mieterinnen und Mieter noch nicht von steigenden Preisen durch die Energiekrise betroffen. Der Grund: Strom und Gas wurde bereits 2021 beschafft; die Fernwärmepreise sind seit dem 01.01.2022 konstant.

Inzwischen stehen die Energiepreise für 2023 weitgehend fest. Die Preise für Strom und Gas haben sich – wie Sie auch den Medien entnehmen können - vervielfacht. Für Fernwärme ist laut einer Mitteilung der Stadtwerke Leipzig ein Anstieg um etwa die Hälfte ab 2023 einzuplanen.

Gegen die Verteuerung will der Bund im kommenden Jahr Energiepreisbremsen einsetzen; die Mehrwertsteuer wurde bereits per Oktober 2022 gesenkt. Beide Maßnahmen wirken kostensenkend, reichen aber leider nicht aus, um die gestiegenen Energiepreise auszugleichen. Deshalb ist eine Erhöhung der Betriebskosten-Vorauszahlung unumgänglich, um hohe Nachzahlungen durch die Mieterinnen und Mieter im Jahr 2024 zu vermeiden und die Liquidität der LWB – das Unternehmen muss alle Energielieferungen vorfinanzieren – abzusichern.

Die Übernahme der diesjährigen Dezember-Abschlagszahlung durch den Bund wird  ebenfalls kostendämpfend wirken. Die Wirksamkeit der Dezember-Abschlagszahlung wird im nächsten Jahr im Rahmen der Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2022 für die Mieterinnen und Mieter sichtbar werden.

21. November 2022