Abgerechnet wird stets für das Vorjahr
Derzeit verschickt die LWB die Schreiben zur Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlungen ab Januar 2023. Damit sollen die Haushalte vor hohen Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 - die 2024 erstellt wird – bewahrt werden, denn abgerechnet wird stets für das Vorjahr. mehr